AGB für Hochzeitsverträge

1.) AUFTRAG

(1) Die Bildgestaltung und künstlerisch-technische Gestaltung sowie eine eigene Auswahl der Bilder bleiben der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer vorbehalten. Unabhängig hiervon respektieren die Auftraggeber die künstlerischen Freiheiten und den individuellen Stil der Fotografin.

Die Auftraggeber sind sich bewusst, dass die Arbeiten von diesem Stil stets geprägt sind. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen.

(2) Änderungen am Auftrag während oder nach Beginn der Produktion sind mit der Berechnung eines entsprechenden Mehraufwandes verbunden.

Bereits begonnene Leistungen sind wie vereinbart voll zu vergüten. Für Retuschen, die über die gängige Bildbearbeitung hinausgehen, wie z.B. Hautretuschen, bedarf es separater Absprache und Bezahlung.

(3) Die Bereitstellung der vollständigen Hochzeitsreportage erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

(4) Ab einer Vertragsdauer von 3 Stunden sind der Fotografin angemessene Pausen und Verpflegung zu gewähren.

2.) NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE

(1) Der Fotografin stehen die Urheberrechte an den von ihr angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken nach dem Urhebergesetz zu.

(2) Soweit nicht anderes vereinbart, erhalten die Auftraggeber an den von der Fotografin angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken. Die Verwendung der Bilder durch andere beteiligte Dienstleister für gewerbliche Zwecke sowie Marketingzwecke bedarf einer Absprache mit der Fotografin.

(3) Eine entgeltliche Nutzung der Lichtbilder und Lichtbildwerke bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin. Gleiches gilt im Fall einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder und Lichtbildwerke, auch bei Foto-Composings, Montagen oder sonstigen Manipulationen.

(4) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

(5) Bei Veröffentlichungen im Internet und in sozialen Netzwerken durch die Auftraggeber ist mind. einmalig und sofort beim Upload ein Verweis auf die Urheberschaft der Fotografin (@karinagarosa.weddings / (C) Karina Garosa Photography / karinagarosaphotography.com) zu platzieren.

(6) Den Auftraggebern ist die Vervielfältigung und Bearbeitung im Sinne von § 60 UrhG nur dann gestattet, wenn ihnen die hierfür erforderlichen Rechte von der Fotografin übertragen worden sind. Die Anwendung von § 60 UrhG wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(7) Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, oder Rohdateien, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist. 

3.) ABNAHME/LIEFERUNG/EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Die Auftraggeber erhalten den Zugang zu einer passwortgeschützten Onlinegalerie mit allen ausgewählten Bildern 3 bis 6 Wochen nach der Hochzeit.

Die ersten 5 Bilder erhalten sie spätestens 7 Tage nach der Hochzeit. 

(2) Die Auftraggeber erklären sich ausdrücklich einverstanden damit, dass sämtliche, auf der Hochzeit angefertigte, Lichtbilder auf der Onlinegalerie hochgeladen und dort gespeichert werden. (Näheres regelt die Datenschutzerklärung, die Gegenstand dieses Vertrages ist.)

(3) Die Fotografin verpflichtet sich nicht, die Rohdateien dauerhaft zu archivieren. Die Speicherungen und Sicherung der bearbeiteten Bilder ist ab Lieferung der Dateien Aufgabe der Auftraggeber. 

4.) VERTRAGSSCHLUSS / KÜNDIGUNG

(1) Der Vertrag tritt in Kraft und das Datum ist verbindlich gebucht, wenn die Auftraggeber der Fotografin den Vertrag unterschrieben/abgesendet haben.

Ist dies nicht der Fall, ist die Fotografin nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. Gleiches gilt für die nicht rechtzeitige Zahlung der im Vertrag geregelten Anzahlungssumme.

Die Anzahlungssumme ist eine Terminreservierungsgebühr.

Bei Vertragsunterzeichnung ist eine individuell vereinbarte Terminreservierungsgebühr (meistens 30% der Endsumme) brutto anzuzahlen (wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet). Der restliche Betrag wird nach der Hochzeit fällig und separat in Rechnung gestellt. Die Schlussrechnung muss bezahlt sein, damit die vollständige Galerie versendet werden kann. Die Terminreservierungsgebühr ist eine nicht erstattungsfähige Gebühr. Die Terminreservierungsgebühr ist außerdem nicht übertragbar auf andere Produkte von Karina Garosa Photography. Bei einer Stornierung des Auftrages wird die Terminreservierungsgebühr einbehalten.

(2) Erfolgt eine Absage/Kündigung des Auftrages durch die Auftraggeber, so bleiben die Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes in nachstehendem Umfang verpflichtet:

Bis zu drei Monate vor Beginn der Hochzeit, sind die Auftraggeber zur Zahlung der Anzahlung verpflichtet; diese wird von der Fotografin einbehalten. Die weitere Vergütung wird nicht fällig. Die Fahrtkosten entfallen. Gebuchte Unterkünfte sind zu erstatten, sofern keine Stornierungsmöglichkeit besteht.

Erfolgt die Kündigung weniger als drei Monate vor Beginn der Hochzeit, steht der Fotografin die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang zu.

In allen vorgenannten Fällen bleibt es den Auftraggebern unbenommen nachzuweisen, dass der Fotografin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 

5.) HAFTUNG

(1) Die Fotografin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Fotografin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Fotografin in demselben Umfang.

(2) Die Regelung des vorstehenden Absatzes (1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

(3) Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnlicher Ereignisse, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, befreien die Fotografin für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist die Fotografin nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Die Fotografin wird im Falle höherer Gewalt die Auftraggeber unverzüglich von dem Eintritt der Verhinderung unterrichten, eine bereits gezahlte Anzahlungssumme unmittelbar erstatten oder sich dringend um einen Ersatzfotografen bemühen. Weitere Ansprüche bestehen nicht. 

6.) RECHTE AM EIGENEN BILD/ EINRÄUMUNG VERÖFFENTLICHUNGSRECHTE

(1) Für die Fotografin ist es wichtig, Bilder von Hochzeiten zu veröffentlichen, um andere Brautpaare von der Qualität ihrer Arbeit überzeugen zu können. Die Auftraggeber erklären hiermit, dass sie mit einer Veröffentlichung der bei der Hochzeit entstandenen Aufnahmen durch die Fotografin sowohl in Print- als auch in digitalen Medien zur Bewerbung der Leistungen einverstanden sind. Sollten die Auftraggeber der Veröffentlichung und Verwendung der Bilder zu Marketingzwecken nicht zustimmen, widerrufen sie dies schriftlich und formlos über: hello@karinagarosaphotography.com

(2) Die Auftraggeber stellen sicher, dass alle Personen, deren Abbildung von ihrem Auftrag erfasst werden, mit der Anfertigung einer entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind. Einschränkungen hinsichtlich der Verwertung solcher Aufnahmen teilen die Auftraggeber der Fotografin vor Beginn der Hochzeit unaufgefordert mit.

7.) GALERIE

Die Onlinegalerie wird 1 Jahr ab Hochzeitstag zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch kann diese passwortgeschützt sein. Für Verlängerung wird eine Gebühr von 50€ pro Halbjahr in Rechnung gestellt.

Der Download durch den Kunden muss sofort geschehen. Die Sicherung der Galerie auf mehreren Medien, am besten auf einer Cloud, wird empfohlen. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich nach Übergabe der Onlinegalerie nicht zur Sicherung der Bilder/Dateien.